Ein Testament schreiben: So formulieren Sie Ihren letzten Willen
Ein Streit ums Erbe kommt in den besten Familien vor. Das muss nicht sein. Mit einem gültigen Testament beugen Sie vor.
Nicht erst im fortgeschrittenen Alter, sondern auch in jungen Jahren ist die Errichtung eines Testaments sinnvoll. Jeder muss damit rechnen, an einer schweren Krankheit oder durch einen Unfall sterben zu können.
Die Möglichkeit eines Testaments gibt Ihnen das Recht zu bestimmen, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen bekommen soll. Damit späterer Streit und Ärger vermieden wird, sollten Sie jedoch auf einige Punkte achten.
In diesem Artikel gebe ich Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen, die mir von meinen Kunden gestellt werden.
1. Welche Form muss mein Testament haben?
Ein Testament ist eine formbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, dass Sie bestimmte Formvorschriften berücksichtigen müssen, wenn Sie ein Testament schreiben wollen:
a. Ein privates oder eigenhändiges gültiges Einzeltestament muss vom ersten bis zum letzten Wort handschriftlich verfasst und unterschrieben (mit Vor- und Familiennamen) sein mit Angabe von Ort und Datum der Niederschrift. Das ist wichtig, wenn nach dem Tod mehrere Testamente auftauchen und man dann nicht weiß, welches das jüngere und somit gültige Testament ist. Als Überschrift können Sie „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ schreiben, gesetzlich erforderlich ist es aber nicht.
Spätere Ergänzungen oder Änderungen bitte erneut unterschreiben und mit Ort und Datum der Änderung kennzeichnen. Umfasst das Testament mehrere Seiten, sollte es auf jeder Seite rechts unten unterzeichnet sein.
Zeugen sind für das handschriftliche Testament nicht erforderlich.
b. Ehepartner dürfen auch ein gemeinschaftliches Testament erstellen. Dann muss einer der Ehepartner das Testament schreiben und beide unterschreiben eigenhändig mit Angabe von Ort und Datum. Bitte beachten Sie jedoch, dass der überlebende Ehepartner bei einem gemeinschaftlichen Testament in der Regel daran gebunden ist. Spätere Änderungen sind dann nicht mehr möglich.
Ein Testament, dass mit dem Computer geschrieben wurde oder nur mündlich auf einem Band verfasst, ist ungültig.
c. Ein öffentliches oder notarielles Testament bei einem Notar ist in der Regel nicht erforderlich, empfiehlt sich jedoch bei einem größeren (Immobilien-) Erbe. Wenn Sie deshalb sicher gehen wollen, bei der Erstellung Ihres Testamentes keinen Fehler zu machen, nehmen Sie die Hilfe eines Notars in Anspruch. Dabei fallen Gebühren an, die sich nach dem Wert Ihres Vermögens richten. Das notarielle Testament wird amtlich (beim Amtsgericht) verwahrt und erst nach dem Tod des Erblassers eröffnet.
2. Kann ich mein Testament widerrufen?
Das ist jederzeit möglich. Vernichten Sie einfach das bisherige Testament.
Beim öffentlichen Testament müssen Sie das Testament persönlich beim Amtsgericht abholen.
Ein Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments vor nur einem Ehegatten bedarf der Einschaltung eines Notars.
3. Was ist ein gemeinschaftliches Testament?
Häufig entscheiden Ehepaare, dass nach dem Tode des Erstversterbenden zunächst das vollständige Erbe an den überlebenden Ehegatten geht. Das sogenannte Berliner Testament. Sie setzen sich damit gegenseitig als Vollerbe ein.
Erst nach dem Tod des anderen Ehegatten erben die Kinder. Diese können jedoch bereits vorher ihren Pflichtteil einfordern.
So mancher Nachlass hat schon dafür gesorgt, dass bei den Hinterbliebenen der Schmerz nachlässt.
Jürgen Wilbert
4. Was kann man in einem Testament alles regeln?
Sie können – abweichend von der gesetzlichen Erbfolge – andere Erben bestimmen. Das können zum Beispiel auch Organisationen sein.
Sie können eine bestimmte Person ganz oder teilweise enterben – unter Beachtung des Pflichtteils, der nur in seltenen Ausnahmefällen verweigert werden kann.
Sie können Ersatz-, Vor- oder Nacherben bestimmen. Erben kann nur derjenige, der Sie überlebt. Es ist nicht auszuschließen, dass der vorgesehene Erbe vor Ihnen verstirbt. Bestimmen Sie daher im Testament einen oder mehrere Ersatzerben.
Sie können bestimmte Rechte einräumen, also zum Beispiel ein Wohnrecht auf Lebenszeit in Ihrer Immobilie.
Sie können genau festlegen, wie Ihr Nachlass bei mehreren Erben geteilt werden soll.
Sie können einen Testamentsvollstrecker ernennen, der Ihre Anordnungen aus dem Testament nach Ihrem Tod ausführen wird.
Sie können einzelne Gegenstände oder Geldbeträge bestimmten Personen als Vermächtnis zukommen lassen. Ein Vermächtnisnehmer ist kein Erbe. Er hat jedoch den Anspruch an die Erben, dass diese ihm das Zugedachte übergeben bzw. auszahlen.
5. Was passiert, wenn kein Testament vorliegt?
Liegt kein Testament vor, dann wird das Erbe nach den gesetzlichen Bestimmungen unter den Verwandten verteilt. Das kann eventuell zu unliebsamen Überraschungen führen.
Ein vorliegendes Testament geht der gesetzlichen Erbfolge immer vor!
Grundsätzlich können nur Verwandte erben, also alle Personen, die gemeinsame Vorfahren haben oder vom Erblasser adoptiert wurden. Nicht dazu zählen deshalb verschwägerte Personen, also zum Beispiel die Schwiegerkinder.
Die Ausnahme von diesem Vorgehen besteht für Ehegatten, solange sie noch verheiratet sind. Dies gilt auch für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Nicht alle Verwandte sind jedoch in gleicher Weise erbberechtigt:
Das deutsche Erbrecht teilt sie in Erben verschiedener Ordnung (1-4) ein. So zählen zu den Erben der 1. Ordnung nur die direkten Abkömmlinge des Verstorbenen: Kinder, Enkelkinder, Urenkel.
Enkelkinder können jedoch meist erst dann erben, wenn ihre Eltern verstorben sind oder das Erbe nicht selbst annehmen wollen.
Verwandte der 2. Ordnung können erst dann erben, wenn keine Verwandten der 1. Ordnung mehr vorhanden sind usw.
Ist weder ein Ehegatte noch ein Verwandter vorhanden, fällt das Erbe an den Staat.
6. Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag?
Eine weniger bekannte Alternative zum Testament ist der Erbvertrag.
Während das Testament meist einseitig vom Erblasser erstellt wird, sind am Erbvertrag immer zwei Parteien beteiligt – in Anwesenheit eines Notars.
Der wesentliche Unterschied um Testament ist die Bindungswirkung eines Erbvertrages: der Erblasser ist an die Verfügung gebunden. Vorhandene oder später aufgesetzte Testamente sind – sofern sie dem Erbvertrag widersprechen – nicht wirksam. Dadurch können sich die Vertragspartner einer künftigen Erbschaft mehr oder weniger sicher sein.
Ein Erbvertrag wird manchmal als Ausgleich für Gegenleistungen erstellt. Beispielsweise durch die Zusicherung von Pflege oder finanzielle Unterstützungen bei Bedürftigkeit.
7. Wo sollten Sie Ihr Testament aufbewahren?
Verwahren Sie Ihr Testament am besten mit anderen wichtigen Dokumenten in einer sogenannten Notfallmappe an einem festen Platz in Ihrer Wohnung auf und informieren Sie mindestens zwei Personen, wo sich dieser Platz befindet. Notfallmappen erhalten Sie manchmal direkt in den Pflegestützpunkten Ihrer Stadt, sonst online oder in Buchläden.
Eine besonders sichere Möglichkeit ist die Aufbewahrung des Testaments beim zuständigen Amtsgericht an Ihrem Wohnort. So kann man sicher sein, dass es gefunden und nicht verändert wird. Falls Sie später noch etwas ändern wollen, kann man jederzeit um Rückgabe bitten. Die Hinterlegung kostet bundesweit 75 Euro + die Kosten für die Eintragung in das Zentrale Testamentsregister in Höhe von 18 Euro.
Meine Erläuterungen zum Thema Testament sollen Ihnen einen kurzen Überblick geben und Sie ermutigen, sich damit rechtzeitig zu befassen. Ein gültiges Testament erstellt zu haben, wird Ihnen das gute Gefühl vermitteln, Ihren Nachlass genau nach Ihren Vorstellungen geregelt zu haben.